Allgemeine Geschäftsbedingungen

  1. Für alle unsere Verkaufsgeschäfte und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart oder eine mündliche Vereinbarung durch uns schriftlich bestätigt wurde. Das gilt auch, wenn der Käufer etwa eigene abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen mitgeteilt hat.
  2. Gegenbestätigungen des Käufers unter Hinweis auf dessen abweichende Geschäftsbedingungen wird hiermit widersprochen. Schweigen des Käufers gegenüber unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt als Einverständnis.
  3. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und einer zufälligen Verschlechterung geht mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder einen sonstigen Transportbeauftragten auf den Käufer über, auch wenn die Frachtkosten im Preis enthalten sind. Mit der Übergabe der Ware an den Frachtführer oder an einen sonstigen Transportbeauftragten, oder durch Bereitstellung der Ware, falls diese durch den Käufer abgeholt wird, erfüllen wir unsere Lieferverpflichtung.
  4. Liefertermine oder –fristen sind stets unverbindlich, soweit nicht die Einhaltung schriftlich gewährleistet wird.
  5. Bei Lieferung gebrauchter Ware ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird geliefert, wie sie „steht und liegt“, im Weiteren schließen wir die Gewährleistung für aus behördlichen Lagern stammende Ware aus, auch wenn diese als ungebraucht deklariert wurde.
  6. Bei der Lieferung neu hergestellter Ware leisten wir Gewähr nach unserer Wahl nach Minderung, Umtausch oder Rücknahme der Ware gegen Erstattung des Kaufpreises.
  7. Der Besteller hat die Ware unmittelbar nach Eintreffen am Bestimmungsort auf Vollständigkeit und Mängelfreiheit hin zu überprüfen. Unterlässt er diese Prüfung, ist er mit Mängel- und Fehlmengenrügen ausgeschlossen.
  8. Beanstandungen der Beschaffenheit oder der Menge sind innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Ware schriftlich geltend zu machen.
  9. Wir behalten uns das Eigentum an den von uns gelieferten Waren bis zum Eingang aller Zahlungen aus der Geschäftsverbindung mit dem Käufer vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, unsere Ware zurückzunehmen. Der Käufer ist zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies schriftlich erklärt.
  10. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen; er tritt uns aber bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura Endbetrages (einschl. MwSt.) aus der Weiterveräußerung bis zur Tilgung aller unserer Forderungen aus der Geschäftsverbindung an uns ab, und zwar unabhängig davon, ob die Ware ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
  11. Die Verarbeitung oder Umbildung der von uns gelieferten Ware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Ware mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der von uns gelieferten Ware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung endstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die Vorbehaltsware.
    Wird die von uns gelieferte Ware mit anderen uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum der neuen Sache im Verhältnis des Wertes des Liefergegenstandes zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgte die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das Alleineigentum oder das Miteigentum für uns auf.
    Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten in soweit auf Verlangen des Käufers freizugeben, als ihr Wert die zu sichernden Forderungen, soweit diese noch nicht beglichen sind, um mehr als 20% übersteigt.
  12. Wir haften auf Schadenersatz – gleich aus welchem Rechtsgrund – nur bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, oder ausdrücklicher Zusicherung. Die gesetzliche Haftung für Schäden an Leib und Leben bleibt hiervon unberührt.
  13. Erfüllungsort für Lieferungen und Zahlungen ist Bindlach. Gerichtsstand für beide Teile ist Bayreuth.
  14. Bei Auslandslieferungen gilt die Anwendung des deutschen Rechts als vereinbart.
  15. Haftungsbeschränkung:
    1. Wir haften — gleich aus welchem Rechtsgrund — insbesondere wegen Verzuges, Unmöglichkeit, Nichterfüllung, mangelhafter Lieferung, Rechtsmängeln sowie der Verletzung sonstiger Schutzpflichten, nur wenn der Schaden auf uns, unsere leitenden Angestellten, Verrichtungs- oder Erfüllungsgehilfen zurückzuführen ist und
      1. auf schuldhafter Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf) in einer das Erreichen des Vertragszwecks gefährdenden Weise verursacht worden ist und/oder
      2. auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz beruht und/oder
      3. zu einer Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit geführt hat und/oder
      4. auf ausdrücklichen Garantiezusagen unsererseits beruhte und/oder
      5. eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz besteht.
    2. Liegt eine Haftung unsererseits gem. Ziff. 15.1. a) für die Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht vor, ohne dass Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegt, so ist eine Haftung auf denjenigen Schadensumfang begrenzt, mit dessen Entstehung wir bei Vertragsabschluss auf Grund der uns zu diesem Zeitpunkt bekannten Umstände typischerweise rechnen mussten.
    3. Die Haftungsbeschränkung gem. Ziff. 15.2. gilt in gleicher Weise für Schäden, die auf Grund grober Fahrlässigkeit von unseren Mitarbeitern oder Beauftragten verursacht werden, welche nicht zu unseren Geschäftsführern und leitenden Angestellten gehören.
    4. In den Fällen Ziff. 15.2. und 15.3. haften wir nicht für Produktionsausfall oder entgangenen Gewinn.
    5. Die Haftungsbeschränkungen gem. Ziff. 15.1. bis 15.4. gelten auch zu Gunsten unserer Mitarbeiter und Beauftragten.
  16. Wir gewährleisten, dass das System und die von unseren Kunden übermittelten Daten nach derzeitigem Stand der Technik ausreichend gesichert werden. Aufgrund der zur Verfügungsstellung über Internet lässt sich aber ein fremdes Einwirken auf unser EDV-System nicht ausschließen. Aus diesem Grund gilt für den Verlust und die Zerstörung von Daten die Haftungsbegrenzung in Ziffer 15 (siehe Haftungsbegrenzung).
  17. Für alle unsere Verkaufsgeschäfte und Lieferungen gelten ausschließlich unsere beiliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Sämtliche Preise verstehen sich rein netto zzgl. der gesetzlichen MwSt. ab Lager Bindlach und sind unverbindlich. Preisänderungen durch Schwankungen im Einkauf oder durch Devisenschwankungen bleiben ausdrücklich vorbehalten.

    Bei Nichtbeachtung der Mindestmengen (VE) behalten wir uns die Berechnung eines Mindermengenzuschlags vor. Bei einem Warenwert von unter 150 € pro Bestellung, behalten wir uns vor einen Mindermengenzuschlag von 5 € zu berechnen.

    Alle Rechnungen sind ohne Abzug sofort zahlbar. Die Aufrechnung von Gegenforderungen und die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sind ausgeschlossen. Bei Zahlungsverzug werden Verzugszinsen mit einem Aufschlag von bis zu 8% über dem Diskontsatz der Deutschen Bundesbank fällig.

    Rücksendungen haben stets nur nach vorheriger Absprache und frei an uns zu erfolgen. Im Falle berechtigter Mängel ist uns eine Frist von mindestens 4 Wochen zur Überprüfung und eventuellen Mängelbeseitigung zu gewähren.

    Abweichungen von diesen Bedingungen bedürfen ausdrücklich unserer schriftlichen Genehmigung.

    Modelländerungen vorbehalten.

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